Impact Asset Management
Kontakt:
Andreas Böger, a.boeger@impact-am.eu
Alexander Reichelt, a.reichelt@impact-am.eu
ESG und Impact: Warum die EU-SFDR Klassifizierung (noch) nicht funktioniert
Viele Anleger haben in der Vergangenheit ESG gekauft und eigentlich Impact erwartet, während Produktanbieter den Boge im Marketing überspannten und dabei Impact verkauften, aber eigentlich nur verwässertes ESG anboten. Die Regulatorik hat mi der Einführung der Artikel 8 und Artikel 9 Klassifizierung nicht weitergeholfen: Das Resultat ist Unsicherheit, sowohl für Endkunden als auch Produktanbieter.
Wie kam es so weit?
Durch die Anwendungen einiger weniger Filter im Investmentprozess dachten Produktanbieter ihre Produkte innerhalb der EUSFDR Verordnung reinwaschen zu können, was in Anbetracht des vom Gesetzgeber lancierten Transparenzinstruments ein strukturelles Missverständnis darstellt, da die Klassifizierungen von den Produktanbietern selbst und freiwillig vorgenommen werden. Damit hat man sich selbst die Tür zum „Greenwashing“ geöffnet. Zu Beginn 2023 wurden die Vorschriften für Fonds, die als Artikel 8 oder 9 eingestuft sind, weiter verschärft und viele Fondsgesellschaften ruderten zurück. Wenig zuvor kam es zu einer Welle an Herabstufungen von etwa 40% der Artikel 9 Produkte, weit mehr als 200 Milliarden US-Dollar an Fondsvolumina. Eine rezente Konsultation seitens der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ziele darauf ab, Greenwashing-Risiken zu bekämpfen. Abseits der allgemeinen Tendenz zu den Rückstufungen, würde der Vorschlag die als Artikel 8 klassifizierten Fonds um 80% bzw. 4 Billionen US-Dollar verkleinern.
Die EU-Aufsicht zielt darauf ab, dass als „ESG“ vermarktete Fonds mindestens 80 % ihrer Investitionen als nachhaltig deklarieren müssen, ein aus vielen Gründen schwieriges Unterfangen. Doch neben fehlenden Leitlinien zur Überprüfung der Quote fehlt vor allem eines: eine eindeutigere Definition einer „nachhaltigen“ Investition. Am Ende werden die EU-Kommission und die ESMA, neben weiteren Zielen wie der Umlenkung von Kapital in nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten, ihr Ziel wohl (noch) nicht erreichen: die Vergleichbarkeit zwischen Investmentfonds zu verbessern. Die Intention war sicher gut, es besteht aber noch einiges an Klärungsbedarf.
Impact? Ja, aber bitte mit Wirkung ganz ohne Nuklearwaffen und schweren Kontroversen
Nüchtern betrachtet, sind viele der als Artikel 8 und Artikel 9 klassifizierten Fondsabseits ihrer nachhaltigen Werbesujets und „Storytelling“ mit der üblichen Wahrnehmung der Nachhaltigkeit nicht vereinbar.
Aus einer globalen Stichprobe von nicht weniger als 24.000 Fonds, wurden 550 Artikel 9 (ca. 2,3%) und 5278 Artikel 8 (ca. 21,7%) Produkte analysiert. Satte 11% der Artikel 9 bzw. 28% dieser Artikel 8 Fonds hielten Verbindungen zu kontroversen (inkl. Atom-) Waffen in ihren Portfolios. Mehr als ein Drittel dieser Artikel 8 bzw. ein Fünftel der Artikel 9 Fonds standen in Verbindungen mit extrem schweren Kontroversen (bspw. schwere Missachtung globaler Normen).
Wenn es nach dem Anteil an sogenannten Impact-Umsätzen geht, konnte nur ein Fünftel der geprüften Artikel 9 (Impact-) Fonds die Grenze von 20% überschreiten (ein Schwellenwert, welcher oft als Mindesterfordernis für „Impact“ gilt). Apropos Impact, aktuell liefern aus der Stichprobe nur 1,3% der Artikel 9 Fonds signifikant positiven Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen während zwei Drittel der in den Portfolios gehaltenen Unternehmen signifikant negative Beiträge aufweisen (77% für Artikel 8).
Wie diese Ergebnisse mit dem Ansatz der EU-SFDR Verordnung des DNSH Prinzips („do no significant harm“) harmonieren, ist fraglich. Dieses besagt, dass nachhaltige Investitionen gewährleisten müssen, weder ökologische noch soziale Ziele wesentlich zu beeinträchtigen.
Nachhaltigkeit mit ESG UND IMPACT
Wir denken, dass es ein Fehler wäre, als Folge der „Greenwashing“ Debatte ESG generell abzuwerten und nur noch Impact als „gute“ Nachhaltigkeit einzustufen. Für uns impliziert Impact auch hohe ESG-Qualität, also die Fähigkeit, auf Herausforderungen im Bereich Umwelt und Gesellschaft zu reagieren und Verbesserungen der eigenen Geschäftstätigkeit voranzutreiben. Denn gerade Unternehmen, die viel Verbesserungspotential aufweisen, können die größten Beiträge zu einem Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft liefern.
Impact in die Investmentprozesse zu integrieren und die bestehende ESG-Qualität zu ergänzen, ist möglich und aus unserer Sicht zielführend. Wünschenswert wären klare Marktstandards, die nicht auf einige wenige (enge) Kriterien abzielen, sondern die gesamtheitliche nachhaltige Wirkung eines diversifizierten Portfolios erkennen.
Impact Asset Management
Die Impact Asset Management GmbH (I-AM) zählt zu den führenden bankenunabhängigen Asset Management Gesellschaften im deutschsprachigen Raum, die auf die Auswahl, die Analyse und das Management von ESG- und Impact-Strategien spezialisiert ist. Unsere Anlagepolitik verfolgt das Ziel, zum Erreichen der UN Sustainable Development Goals beizutragen und als „Triple- Bottom-Line“ Asset Manager soziale, ökologische und finanzielle Erträge zu generieren. Ziel unserer Produkte ist ein nachhaltiger Vermögenszuwachs bei größtmöglicher Risikostreuung und Sicherheit. In den nächsten Jahren soll die Kundenbasis in enger Zusammenarbeit mit Banken, Plattformen und Vertriebspartnern vergrößert und in neue Märkte expandiert werden.